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Marken7 Min. Lesezeit

Wie prüfe ich einen Markennamen vor der Anmeldung in Deutschland oder der EU?

Prüfen Sie zuerst, welche älteren Rechte Ihrem geplanten Markennamen entgegenstehen könnten und welche Waren oder Dienstleistungen Sie anbieten wollen. Auch für eine deutsche Anmeldung zählen Unionsmarken und internationale Registrierungen mit Schutz in Deutschland. DPMAregister sowie EUIPO- und WIPO-Datenbanken helfen bei der Suche, TMclass bei der Beschreibung der Waren und Dienstleistungen. Eine Registersuche ist ein Ausgangspunkt, keine Freigabeentscheidung.

Von Limetree Legal Redaktion

Eine Gründerin prüft auf dem Laptop Markensuchergebnisse und Klassifikationslisten neben Notizbuch und Kaffeetasse.

Mit dem offiziellen Suchtool für den geplanten Anmeldeweg starten

Wenn Sie nur in Deutschland anmelden wollen, beginnen Sie mit DPMAregister. Nach Angaben des DPMA ist die Suche dort kostenlos; enthalten sind deutsche Markenanmeldungen sowie eingetragene und zurückgewiesene Marken. Damit ist DPMAregister die erste offizielle Stelle, um vor der eigenen Anmeldung zu prüfen, ob eine identische oder bereits erfasste Marke existiert.

Wenn Sie eine Unionsmarke erwägen, ist TMview der richtige Startpunkt. Das EUIPO beschreibt das Tool als Markensuche mit Abdeckung teilnehmender Ämter auf nationaler, internationaler und EU-Ebene. Für Startups ist dieser breitere Blick wichtig, weil ein Name nicht nur in einem einzigen System auftauchen kann.

Praktisch heißt das: Der Suchumfang sollte zum geplanten Anmeldeweg passen. Eine reine deutsche Suche ersetzt keine EU-Suche, und eine EU-Suche ersetzt nicht automatisch den Blick nur ins deutsche Register. Auch bei einer rein deutschen Anmeldung müssen Unionsmarken und internationale Registrierungen mit Schutz in Deutschland berücksichtigt werden. Das DPMA empfiehlt dafür zusätzlich die Datenbanken von EUIPO und WIPO, da auch diese Rechte einer deutschen Anmeldung entgegenstehen können.

  • DPMAregister für deutsche Einträge; EUIPO und WIPO für weitere Rechte mit Schutz in Deutschland
  • TMview: Suche über nationale, EU- und internationale Bestände
  • Auch bei deutscher Anmeldung Unionsmarken und internationale Rechte mit Schutz in Deutschland prüfen

Quellen: [1], [3]

Die Suche ist keine Ähnlichkeitsprüfung

Das DPMA stellt klar, dass seine Suche keine Ähnlichkeitssuche ist. Das Tool zeigt Ihnen also Einträge, entscheidet aber nicht selbst, ob Ihr vorgeschlagener Name einem älteren Zeichen so nahekommt, dass daraus ein Problem werden kann. Für Gründerinnen und Gründer ist dieser Unterschied entscheidend: Ein unauffällig wirkendes Suchergebnis ist noch keine vollständige Freigabe.

Darum beginnt die Markenprüfung meist mit der offiziellen Registersuche und geht dann zu einer genaueren Betrachtung von Zeichen über, die sich ähnlich lesen, klingen oder aussehen. Die amtlichen Suchwerkzeuge ersetzen diese Bewertung nicht. Das DPMA empfiehlt außerdem, außerhalb der Register nach älteren im Geschäftsverkehr verwendeten Kennzeichen zu suchen, etwa nach Unternehmensbezeichnungen. Sie liefern aber die belastbare Grundlage, auf der Sie vor einer Anmeldung oder weiteren Branding-Schritten aufbauen können.

Wenn Sie mehrere Namensvarianten prüfen, suchen Sie jede echte Kandidatenbezeichnung gesondert. Eine andere Schreibweise oder ein Zusatzwort kann sich dennoch auf denselben Kernnamen beziehen. Die Suche sollte daher an den konkreten Namen anknüpfen, den Sie tatsächlich verwenden möchten.

  • Die amtliche Suche zeigt Einträge, aber keine rechtliche Ähnlichkeitsentscheidung
  • Die Registersuche ist der Anfang, nicht das Endergebnis
  • Jeden konkreten Namenskandidaten separat prüfen

Quellen: [1]

Die Klassifikation legt fest, wofür Sie anmelden

Eine Clearance-Prüfung betrifft nicht nur den Namen. Das DPMA weist darauf hin, dass Waren und Dienstleistungen nach der international harmonisierten Nizza-Klassifikation mit 45 Klassen eingeteilt werden. Diese Einteilung prägt, wie Ihre Anmeldung beschrieben wird. Ein Name kann also in einem Bereich unauffällig wirken und in einer anderen Waren- oder Dienstleistungskonstellation doch eine Überschneidung haben, wenn die Klassen und Begriffe anders gewählt werden.

Außerdem stellt das DPMA eine Empfehlungsliste für die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen bereit. Das EUIPO verweist auf TMclass als One-Stop-Portal für die Klassifikation auf Basis der Harmonised Database. Zusammen helfen diese Tools dabei, die Formulierung vor der Anmeldung zu klären, statt erst nachträglich zu merken, dass die Beschreibung zu weit oder zu eng gefasst ist.

Für ein junges Unternehmen lautet die eigentliche Frage deshalb nicht nur: „Ist der Name frei?“ Sondern auch: „Für welche Waren oder Dienstleistungen melden wir ihn an?“ Davon hängen Suche und Anmeldung gleichermaßen ab. Eine Software, eine Plattform und ein Konsumprodukt können in unterschiedlichen Teilen der Klassifikation liegen; deshalb sollte die Klassenwahl vom tatsächlichen Launch-Plan ausgehen.

  • Die Nizza-Klassifikation umfasst 45 Klassen
  • Das DPMA stellt eine Empfehlungsliste zur Klassifizierung bereit
  • TMclass nutzt die Harmonised Database

Quellen: [2], [3]

TMview und TMclass gemeinsam nutzen, wenn Sie breiter denken

Das EUIPO stellt TMview und TMclass als ergänzende Werkzeuge dar: TMview für die Suche nach Marken, TMclass für die Auswahl von Waren- und Dienstleistungsbegriffen. Diese Kombination ist hilfreich, wenn Sie zwischen einer deutschen und einer EU-Anmeldung abwägen oder wenn Ihre Markenplanung über ein einzelnes Amt hinausgehen könnte. So erhalten Sie einen einheitlichen Ausgangspunkt für Suche und Beschreibung der Anmeldung.

Der Vorteil liegt in der Konsistenz. Wenn Sie einen Namen in TMview suchen und die geplanten Waren oder Dienstleistungen anschließend in TMclass klassifizieren, arbeiten Sie mit amtlichen Systemen, die zur Erfassung und Vergleichbarkeit von Marken über verschiedene Ämter hinweg passen. Das ersetzt keine sorgfältige Prüfung des Ergebnisses, macht den ersten Durchgang aber strukturierter als eine allgemeine Internetsuche oder eine informelle Kategorienliste.

Wenn Ihr Team mehrere Markennamen parallel vorbereitet, ist das außerdem der praktischste Weg zum Vergleichen. Ein Suchtool und ein Klassifikationsportal lassen sich für mehrere Kandidaten wiederverwenden. Damit bleibt der Prozess an amtliche Quellen gebunden und nicht an verstreute Notizen oder Annahmen.

  • TMview für die Suche, TMclass für die Waren- und Dienstleistungsbegriffe
  • Sinnvoll beim Vergleich von deutscher und EU-Anmeldung
  • Amtliche Tools halten Suche und Klassifikation zusammen

Quellen: [3], [4]

Bei späterer internationaler Anmeldung die amtlichen WIPO-Tools mitdenken

Die Seiten des WIPO-Madrid-Systems zeigen, dass eine internationale Markenanmeldung mit amtlichen Werkzeugen vorbereitet und verwaltet werden kann, darunter die Auswahl von Waren- und Dienstleistungsbegriffen sowie die Anmeldung über eMadrid. Für Unternehmen, die später über Deutschland oder die EU hinausgehen wollen, ist das relevant, weil sich die frühen Fragen nicht ändern: Was genau melden Sie an, und wie beschreiben Sie die Waren oder Dienstleistungen?

Damit soll nicht gesagt sein, dass Sie ohne Weiteres auf einen internationalen Weg wechseln sollten. Gemeint ist etwas Einfacheres: Auch der amtliche Ablauf für eine internationale Anmeldung hängt an denselben beiden Grundlagen, nämlich einer geprüften Bezeichnung und einer klaren Waren- und Dienstleistungsangabe. Wenn Ihre Markteinführung später mehrere Länder betreffen könnte, ist es sinnvoll, Suche und Klassifikation von Anfang an sauber aufzusetzen.

Hypothetisches Beispiel: Wenn ein Gründer zuerst in Deutschland anmeldet, später aber weitere Territorien prüfen möchte, kann das Team die amtlichen Such- und Klassifikationstools schon jetzt so verwenden, dass nicht alles neu aufgebaut werden muss, falls sich die Strategie ändert. Die zugrunde liegenden Entscheidungen bleiben dieselben, auch wenn sich der Anmeldeweg noch ändern kann.

  • WIPO nennt die Auswahl von Waren-/Dienstleistungsbegriffen und eMadrid
  • Auch die internationale Anmeldung hängt an Suche und Klassifikation
  • Früh sauber arbeiten, damit ein späterer Strategiewechsel nicht alles neu macht

Quellen: [5], [2], [3]

Eine praktikable Reihenfolge für die erste Prüfung

Wenn Sie als Startup eine erste Marke in Deutschland oder der EU aufbauen, ist eine einfache Reihenfolge sinnvoll: zuerst im relevanten amtlichen Register suchen, dann die geplanten Waren oder Dienstleistungen klassifizieren und auch Unionsmarken sowie internationale Registrierungen mit Schutz in Deutschland einbeziehen. Für Deutschland ist DPMAregister ein Ausgangspunkt; für den weiteren Suchumfang und aktuelle Statusangaben gehören die Datenbanken von EUIPO und WIPO dazu. Für eine EU-Anmeldung sind TMview und TMclass die amtlichen Ausgangspunkte. Wenn später ein internationaler Weg relevant wird, unterstützen die WIPO-Madrid-Tools dieselbe Grundvorbereitung.

So bleibt die Prüfung in den amtlichen Systemen verankert, die Marken tatsächlich erfassen und ordnen. Gleichzeitig vermeiden Sie den häufigen frühen Fehler, eine schnelle Namenssuche mit einer vollständigen Freigabeprüfung gleichzusetzen. Die Suche zeigt, was in den amtlichen Registern vorhanden ist; die Klassifikation zeigt, was Sie beanspruchen. Beide Entscheidungen gehören vor die Anmeldung, vor allem wenn die Marke Launch, Verpackung und Produktentwicklung trägt.

Das ist die kurze Antwort auf die Frage, wie Sie vor der Anmeldung prüfen, ob Ihr Markenname für eine deutsche oder EU-Marke frei ist. Nutzen Sie zuerst die offiziellen Register- und Suchwerkzeuge, definieren Sie mit den Klassifikationstools den Anmeldegegenstand genau und verstehen Sie das Ergebnis als praktische Vorprüfung, nicht als vollständige rechtliche Bewertung. Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung.

  • DPMAregister sowie EUIPO- und WIPO-Datenbanken für Rechte mit Schutz in Deutschland
  • TMview und TMclass als Startpunkt für die EU
  • Ergebnis als Vorprüfung verstehen, nicht als vollständige rechtliche Bewertung

Quellen: [1], [2], [3], [5]

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